‘Person residing without authorisation’ shall mean any person who, in accordance with the relevant procedures established under national legislation, does not or no longer, fulfil the conditions in force for entry to, presence in, or residence on, the territory of Turkey or of one of the Member States;
Als „Person mit unbefugtem Aufenthalt“ gilt jede Person, die gemäß den im nationalen Recht festgelegten einschlägigen Verfahren die geltenden Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Türkei oder eines Mitgliedstaats oder für die Anwesenheit oder den Aufenthalt in dem betreffenden Hoheitsgebiet nicht oder nicht mehr erfüllt.