D. whereas, in line with general EU practice, no distinction is being made here between the terms ‘sanctions’ and ‘restrictive measures’; whereas the Council has pointed out that sanctions should be targeted in such a way as to have maxi
mum impact on those whose behaviour they are intended to influence; in doing so, accurate targeting should reduce to the absolute minimum any adverse humanitarian effects, the risk of unintend
ed consequences for persons not targeted or possible adverse effects on neighbouring cou
...[+++]ntries,
D. in der Erwägung, dass die Bezeichnungen „Sanktionen“ und „restriktive Maßnahmen“ in dieser Entschließung, wie in der EU üblich, synonym verwendet werden; in der Erwägung, dass dem Rat zufolge Sanktionen gezielt so verhängt werden sollten, dass die größtmögliche Wirkung auf diejenigen erzielt wird, deren Verhalten es zu beeinflussen gilt; dabei sollten durch die gezielte Ausrichtung der Maßnahmen negative humanitäre Auswirkungen und die Gefahr unbeabsichtigter Folgen für Personen, gegen die sie sich nicht richten, oder für Nachbarländer so gering wie möglich gehalten werden,