The rights in the fixation of the performance should revert to the performer if a phonogram producer refrains from offering for sale in sufficient quantity, within the meaning of the International Convention on the Protection of Performers, Producers of Phonograms and Broadcasting Organisations, copies of a phonogram which, but for the term extension, would be in the public domain, or refrains from making such a phonogram available to the public.
Die Rechte an der Aufzeichnung einer Darbietung sollten an den ausübenden Künstler zurückgehen, wenn ein Tonträgerhersteller es unterlässt, eine Aufzeichnung, die ohne die Verlängerung der Schutzdauer gemeinfrei wäre, in einer ausreichenden Anzahl von Kopien im Sinne des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen zum Verkauf anzubieten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.