(26) By way of derogation from the principle of home country authorisation, supervision and enforcement of obligations in respect of the operation of branches, it is appropriate that the competent authority of the host Member State assume responsibility for enforcing conduct of business rules in relation to business conducted with clients through a branch, since that authority is in greatest proximity to the branch, and is better placed to detect and intervene in respect of infringements of rules governing firm-client transactions.
(26) Abweichend vom Grundsatz der Zulassung, Beaufsichtigung und Durchsetzung der Verpflichtungen durch das Herkunftsland, die den Betrieb von Zweigniederlassungen betreffen, ist es zweckmäßig, dass die Aufnahmelandbehörde die Verantwortung für die Durchsetzung der Wohlverhaltensregeln in Bezug auf Geschäfte übernimmt, die mit Kunden über eine Zweigniederlassung getätigt werden. Die Aufnahmelandbehörde ist für die Zweigniederlassung nämlich näher gelegen und besser in der Lage, Verstöße gegen die Vorschriften, die die Geschäfte zwischen einem Wertpapierhaus und seinen Kunden regeln, aufzudecken und zu ahnden.