1. Member States may require that providers whose services present a direct and particular risk to the health or safety of the recipient or a third person , or to the financial security of the recipient, or an environmental risk , are obliged to take out professional indemnity insurance adequate to the nature and extent of the risk, or to provide some other guarantee which is equivalent or essentially comparable as regards its purpose.
(1) Die Mitgliedstaaten können verlangen , dass die Dienstleistungserbringer, deren Dienstleistungen ein unmittelbares und besonderes Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko für den Dienstleistungsempfänger oder einen Dritten darstellen oder ein besonderes finanzielles Sicherheitsrisiko für den Dienstleistungsempfänger oder ein Umweltrisiko darstellen, verpflichtet sind, eine der Art und dem Umfang des Risikos angemessene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen oder durch eine gleichwertige oder aufgrund ihrer Zweckbestimmung im Wesentlichen vergleichbare Entschädigungsregelung oder Sicherheit vorzulegen.