1. A confiscation order, together with the certificate provided for in paragraph 2, the standard form for which is given in the Annex, may, in the case of a confiscation order concerning an amount of money, be transmitted to the competent authority of a Member State in which the competent authority of the issuing State has reasonable grounds to believe that the natural or legal person against whom the confiscation order has been issued has property or income.
(1) Eine Einziehungsentscheidung kann zusammen mit der in Absatz 2 vorgesehenen Bescheinigung, für die ein Formular im Anhang wiedergegeben ist, im Falle einer Einziehungsentscheidung über einen Geldbetrag der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats übermittelt werden, wenn die zuständige Behörde des Entscheidungsstaats berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass die natürliche oder juristische Person, gegen die die Einziehungsentscheidung ergangen ist, in dem betreffenden Mitgliedstaat über Vermögen verfügt oder Einkommen bezieht.