by the third working day of each month at the latest, information on total expenditure effected and assigned revenue received during the preceding month, on the basis of the model made available by the Commission to Member States through information systems, and any information explaining any substantial difference between the estimates drawn up in accordance with paragraph 2(a)(iii) of this Article and expenditure effected and assigned revenue received;
spätestens am dritten Arbeitstag eines Monats die Informationen über den Gesamtbetrag der im Vormonat getätigten Ausgaben und der eingegangenen zweckgebundenen Einnahmen nach dem den Mitgliedstaaten von der Kommission über Informatiksysteme zur Verfügung gestellten Muster zusammen mit allen Informationen, die geeignet sind, deutliche Abweichungen zwischen den gemäß Absatz 2 Buchstabe a Ziffer iii dieses Artikels erstellten Vorausschätzungen und den tatsächlich getätigten Ausgaben bzw. den eingegangenen zweckgebundenen Einnahmen zu erklären;