In the case of transactions in which debt instruments, equities, foreign currencies and commodities (excluding repurchase and reverse repurchase agreements and securities or commodities lending and securities or commodities borrowing) are unsettled after their due delivery dates, an institution must calculate the price difference to which it is exposed.
Im Fall von Geschäften, bei denen Schuldtitel, Aktien, Auslandswährungen und Waren (mit Ausnahme von Pensionsgeschäften und umgekehrten Pensionsgeschäften sowie Wertpapier- und Warenverleihgeschäften sowie Wertpapier- und Warenleihgeschäften) nach dem festgesetzten Liefertag noch nicht abgewickelt wurden, muss das Institut die Preisdifferenz berechnen, die sich daraus zu seinen Ungunsten ergeben könnte.