3. Qualified trust service providers issuing qualified certificates shall register the revocation of the certificate in their certificate database on the same working day that such revocation has taken effect, and if such revocation has taken effect on a weekend or public holiday, on the next working day.
3. Qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, die qualifizierte Zertifikate ausstellen, registrieren in ihren Zertifikatsdatenbanken den Widerruf eines Zertifikats noch an dem Arbeitstag, an dem er wirksam wird, und für den Fall, dass er an einem Wochenende oder Feiertag wirksam wird, am nächsten Arbeitstag.