The declaration of verification of on-board and trackside assemblies, together with the certificates of conformity, is sufficient to ensure that an on-board assembly will operate with a trackside assembly equipped with corresponding functions as defined in the register of rolling stock and in the register of infrastructure without an additional subsystem declaration of verification.
Die Prüferklärung für Fahrzeug- und Streckenausrüstung ist in Verbindung mit den Konformitätserklärungen ausreichend, um zu gewährleisten, dass eine fahrzeugseitige Ausrüstung (Assembly) und eine streckenseitige Ausrüstung (Assembly), die mit entsprechenden, im Fahrzeug- und im Infrastrukturregister definierten Funktionen ausgestattet sind, zusammenwirken, ohne dass hierzu eine zusätzliche Prüferklärung für das Teilsystem erforderlich ist.