Mit der genannten Richtlinie soll der Binnenmarkt für diese Art von Fahrzeugen vollendet werden, indem die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für folgende zwölf Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Fahrzeugen harmonisiert werden: - Reifen, - Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen, - vorstehende Außenkanten, - Rückspiegel, - Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft, - Kraftstoffbehälter, - Maßnahmen gegen unbefugte Eingriffe, - elektromagnetische Verträglichkeit, - zulässiger Geräuschpegel und Auspuffanlage, - Anhängevorrichtungen und Befe
stigungen, - Verankerungen der Sicherheitsgurte und Sicherheitsgurte,
...[+++]- Scheiben, Scheibenwischer und Scheibenwascher sowie Entfrostungs- und Trocknungsanlagen.