Equally should a provision be inserted in point 4 of Annex C to Directive 90/429/EEC obliging Member States to inform the other Member States and the Commission when they use the right to refuse porcine semen produced in the semen collection centres keeping animals of the porcine species vaccinated against Aujeszky’s disease.
Außerdem sollte in Anhang C Nummer 4 der Richtlinie 90/429/EWG eine Bestimmung aufgenommen werden, mit der die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission zu informieren, wenn sie von dem Recht Gebrauch machen, die Verbringung von Schweinesamen zu untersagen, der in den Besamungsstationen gewonnen wurde, in denen gegen die Aujeszky-Krankheit geimpfte Schweine gehalten werden.