1. Where a designating approval authority has ascertained or has been informed that a technical service designated by it no longer meets the requirements laid down in this Regulation, or that it is failing to fulfil its obligations, the designating approval authority shall restrict, suspend or withdraw the designation as appropriate, depending on the seriousness of the failure to meet those requirements or fulfil those obligations.
(1) Falls eine benennende Genehmigungsbehörde feststellt oder davon unterrichtet wird, dass ein Technischer Dienst die in dieser Verordnung genannten Anforderungen nicht mehr erfüllt oder dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, schränkt sie die Benennung gegebenenfalls ein, setzt sie aus oder widerruft sie, wobei sie das Ausmaß berücksichtigt, in dem diesen Anforderungen nicht genügt oder diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen wurde.