It claimed that the calls for applications were contrary (a) to the Conditions for Employment of Other Servants of the European Communities (‘the Conditions of Employment’), which require a candidate to have a thorough knowledge of one of the Community languages and a satisfactory knowledge of another Community language, (b) to the Community language regime, which requires the use of and respect for all the official languages of the European Communities, and (c) to the principle of non-discrimination on grounds of nationality.
Spanien hat beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Klage gegen die Ausschrei
bungen von Eurojust erhoben. Es macht geltend, dass die Ausschreibung gegen die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden kurz „Beschäftigungsbedingungen“) verstießen, die von einem Bewerber gründliche Kenntnisse in einer Sprache der Gemeinschaften und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Sprache
der Gemeinschaften verlangten, gegen die Sprachenregelung der Gemeinschaft, die die Verwen
...[+++]dung und die Beachtung sämtlicher Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaften verlange, und gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit.