29. Calls on the Member States, in the absence of Securities Law Legislation, to develop and coordinate their existing special administration regimes for CSDs in order to improve certainty as to how operational continuity will be maintained in a crisis, in particular by ensuring access to the registries, records or accounts of the CSD so that the resolution authority or national competent authority is easily able to identify the owners of assets;
29. fordert die Mitgliedstaaten angesichts des Mangels an Rechtsvorschriften für Wertpapiere auf, ihre bestehenden Sonderverwaltungsvorschriften für Zentralverwahrer zu erweitern und zu koordinieren, um die Sicherheit in Bezug darauf zu stärken, dass die Geschäftstätigkeit während einer Krise fortgeführt wird, insbesondere indem die Abwicklungsbehörde oder die zuständige nationale Behörde Zugang zu den Registern, Unterlagen oder Konten des Zentralverwahrers erhält, damit die Eigentümer der Vermögenswerte ohne Schwierigkeiten ermittelt werden können;