A first step in this direction was the 2000 Convention on Mutual Assistance in Criminal Matters[1] (hereinafter referred to as “the 2000 Convention”), which deals with joint investigation teams (Article 13) and also provides for many other instruments to combat cross-border crime, such as spontaneous exchange of information, covert investigation, controlled deliveries, etc.
Eine erste rechtliche Grundlage war das Übereinkommen aus dem Jahr 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union[1] (nachstehend das "Übereinkommen von 2000” genannt), in dem gemeinsame Ermittlungsgruppen (Artikel 13) genannt sind und das auch andere Instrumente zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität vorsieht, darunter den Informationsaustausch ohne Ersuchen, verdeckte Ermittlungen, kontrollierte Lieferungen.