12. Shares, on condition that full information is given to third parties, the EIB's reservations about applying IFRS accounting standards too hastily to the statutory accounts, before broad consensus has emerged in the Member States regarding, for example, fair value accounting, which could introduce a large element of volatility into the determination of the EIB's unconsolidated financial results;
12. teilt – soweit Dritten alle Informationen zur Verfügung gestellt werden – die Vorbehalte der EIB hinsichtlich einer überstürzten Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards auf die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlüsse, solange in dieser Frage unter den Mitgliedstaaten kein breiter Konsens besteht, und zwar insbesondere im Hinblick auf eine am Zeitwert orientierte Rechnungslegung, die zu einer sehr großen Volatilität bei der Bestimmung der nicht konsolidierten Finanzergebnisse der EIB führen kann;