(3) Croatia is therefore required to issue national visas for entry into or transit through their territory to third country nationals holding a uniform visa or long-stay visa or residence permit issued by a Member State fully implementing the Schengen acquis as well as similar documents issued by [Bulgaria] , Cyprus [and Romania] 1 , Member States not yet fully implementing it .
(3) Kroatien ist daher verpflichtet, einzelstaatliche Visa für die Einreise in oder die Durchreise durch sein Hoheitsgebiet für Staatsangehörige von Drittländern mit einem einheitlichen Visum oder einem Visum für einen langfristigen Aufenthalt oder einer Aufenthaltserlaubnis eines Mitgliedstaats, der den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang umsetzt (nachstehend „Schengen-Mitgliedstaat“), oder ähnlichen, von [Bulgarien] , [Rumänien] 1 – Mitgliedstaaten, die diesen Besitzstand noch nicht in vollem Umfang umgesetzt haben – und Zypern ausgestellten Dokumenten auszustellen.