As ODS produced for feedstock, process agent, laboratory and analytical uses can be released for free circulation in the Community, they should be distinguished from those substances produced for other uses, in order to avoid any diversions of controlled substances intended for feedstock, as a process agent or for laboratory and analytical uses to other uses which are controlled under this Regulation.
Da ozonabbauende Stoffe, die zur Verwendung als Ausgangsstoffe, als Verarbeitungshilfsstoffe oder für Labor- und Analysezwecke hergestellt wurden, in den freien Verkehr in der Gemeinschaft übergeführt werden können, sollten sie von Stoffen, die für andere Verwendungszwecke hergestellt wurden, unterschieden werden können, um zu verhindern, dass als Ausgangsstoffe, als Verarbeitungshilfsstoffe oder für Labor- und Analysezwecke vorgesehene geregelte Stoffe für andere Verwendungen, die nach der vorliegenden Verordnung geregelt sind, zweckentfremdet werden.