In particular, such an arrangement could be disproportionate, insofar as it tends to encompass, on the one hand, equipment (slot machines) and games of chance which might give rise to social concerns and, on the other, games of an entirely different nature which are not, in themselves, a source of particular disquiet with regard to public order or consumer protection.
Ein derartiges Verbot könnte vor allem auch unverhältnismäßig sein, wenn Glücksspielautomaten ('slot machines') und -spiele, die als gesellschaftlich bedenklich angesehen werden können, auf eine Stufe gestellt werden mit Unterhaltungsspielen, die einen ganz anderen Charakter haben und im Hinblick auf die öffentliche Ordnung oder den Verbraucherschutz an sich nicht bedenklich sind.