12. Underlines that debt relief should prioritise all LDCs and countries where relief is needed to enable them to attain the MDGs; stresses that debt relief should be undertaken with governments which respect human rights and the principle of good governance, and on condition that money gained by governments from such relief must be channelled towards helping the poorest in their communities;
12. unterstreicht, dass vorrangig sämtlichen am wenigsten entwickelten Ländern und den Ländern, die eine Entschuldung benötigen, damit sie die Millennium-Entwicklungsziele erreichen, ein Schuldenerlass gewährt wird; unterstreicht, dass der Schuldennachlass nur den Regierungen gewährt werden sollte, die die Menschenrechte und die Grundsätze der verantwortungsvollen Regierungsführung beachten, und nur unter der Bedingung, dass die Mittel, die die Regierungen aufgrund eines solchen Schuldenerlasses gewinnen, zur Unterstützung der Ärmsten in ihren Gemeinschaften verwendet werden;