establishes a mechanism of s
uspension of Dublin transfers in limited circumstances in
order to prevent that Member States experiencing particular pressure on their asylum systems are not further overburdened because of Dublin transfers ensures that asylum-seekers are not sent to Member States who cannot offer them an adequate standard of protection in particular in terms of reception conditions and access to the asylum procedure. clarifies the circumstances and procedures for applying certain rules, such as those allowing Member States to take responsibility for an asylum see
...[+++]ker for humanitarian and compassionate reasons Introduces additional guarantees concerning the right to appeal against a transfer decision, in order to ensure that the right to remedy is effective; facilitates the right to family reunification, in particular as concerns the reunification of an applicant with relatives between whom there is a dependency link and with beneficiaries of subsidiary protection; better defines the rules applicable to unaccompanied minors in order to protect their best interests.Es wird ein Verfahren eingeführt, mit dem Überstellungen in begrenzten Fällen ausgesetzt werden können, um zu verhindern, dass Mitgliedstaaten, deren Asylsystem einem besonderen Druck ausgesetzt ist, durch die Überstellungen noch weiter belastet werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Asylbewerber nicht in Mitgliedstaaten überstellt werden, die ihnen keinen angemessenen Schutz, insbesondere im Hinblick auf Aufnahmebedingungen und Zugang zum Asylverfahren, bieten können. Die Voraussetzungen und Verfahren zur Anwendung bestimmter Vorschriften, die es beispielsweise den Mitgliedstaaten gestatten, aus
humanitären Gründen oder in Härtefällen die ...[+++]Zuständigkeit für einen Asylbewerber zu übernehmen, werden klarer gefasst. Um den Rechtsschutz zu stärken, werden zusätzliche Garantien für wirksame Rechtsbehelfe gegen Überstellungsbeschlüsse eingeführt. Gestärkt wird auch das Recht auf Familienzusammenführung, insbesondere in Fällen, in denen zwischen dem Antragsteller und den betreffenden Angehörigen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, sowie in Bezug auf Personen, die subsidiären Schutz genießen. Die Vorschriften für unbegleitete Minderjährige wurden im Interesse des Kindeswohls klarer gefasst.