Employers shall ensure that no worker is exposed to an airborne concentration of asbestos in excess of 0,1 fibres per cm3 as an eight-hour time-weighted average (TWA)".
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass kein Arbeitnehmer einer Asbestfaserkonzentration in der Luft von mehr als 0,1 Fasern pro cm3 ausgesetzt wird, berechnet als gewichteter Mittelwert für einen Referenzzeitraum von 8 Stunden (TWA)".