3. Tenders must also include proof, dated after the notice of invitation to tender, that the tenderer has binding commitments to an operator in the fuel sector in one of the third countries listed in Article 86 of this Regulation who undertakes to dehydrate the awarded alcohol in one of those countries and to export it exclusively for use in the fuel sector.
(3) Das Angebot muß ferner nach der Bekanntmachung der Ausschreibung erstellte Nachweise darüber enthalten, daß der Bieter bindende Verpflichtungen mit einem Wirtschaftsbeteiligten aus dem Kraftstoffsektor in einem der in Artikel 86 dieser Verordnung aufgeführten Drittländer eingegangen ist, der sich verpflichtet, dem zugeschlagenen Alkohol in einem dieser Länder das Wasser zu entziehen sowie ihn zur ausschließlichen Verwendung als Kraftstoff auszuführen.