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5. Notes that the Vienna Convention on Consular Relations, to which all Member States are party, entitles suspects and defendants to consular assistance from the country of which they are a national, and that people should be made aware of this right, and the EU and Member States should work for the strengthening and modernisation of the Convention to give more effective protection eg. to make representations when safeguards are being violated and to represent a Member State's refugees and long-term residents who are not citizens of the European Union; notes that consular assistance, as provided for by the Vienna Convention, shall be g
...[+++]uaranteed by the presence of an official who should be responsible for looking after the rights of suspects and defendants and should liaise with the families and lawyers of those concerned; 15. weist dara
uf hin, dass in dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, dem alle Mitgliedstaaten beigetreten sind, das Recht der Verdächtigen und Angeklagten auf konsularischen Beistand seitens des Staates vorgesehen ist, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, dass die Menschen auf dieses Recht hingewiesen werden sollten, und dass die Union und die Mitgliedstaaten sich für eine Stärkung und Modernisierung des Übereinkommens einsetzen sollten, um den Schutz wirkungsvoller zu gestalten, beispielsweise indem sie protestieren, wenn gegen Verfahrensgarantien verstoßen wird, und indem sie die Flüchtlinge und langzeitig Aufenth
...[+++]altsberechtigte eines Mitgliedstaats, die nicht Bürger der Union sind, vertreten; weist darauf hin, dass der in diesem Übereinkommen vorgesehene konsularische Beistand durch die Anwesenheit eines Beamten sichergestellt wird, der für die Überwachung der Rechte der Verdächtigen und Angeklagten zuständig ist und der den Kontakt mit den Familien der Betroffenen und ihren Verteidigern hält;