However, in vessels of less than 45 metres in length the administration may permit the system to be capable of sounding and indicating visually each separate alarm function in the wheelhouse only.`
Auf Fahrzeugen von weniger als 45 Meter Länge kann die Verwaltung jedoch zulassen, daß die akustische und die optische Anzeige jedes einzelnen Alarms nur im Ruderhaus erfolgt".