14. bedauert die bisher in den Entlastungsverfahren wiederholt aufgetretenen Schwierigkeiten, die der mangelnden Zusammenarbeit seitens des Rates geschuldet waren;
weist darauf hin, dass sich das Parlament aus den in seinen Entschließungen vom 10. Mai 2011, 25. Oktober 2011, 10. Mai 2012, 23. Oktober 2012, 17. April 2013 und 9. Oktober 2013 dargelegten Gründen geweigert hat, dem Generalsekretär des Rates Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Rates für die Haushaltsjahre 2009, 2010 und 2011 zu erteilen, und seinen Beschluss über die Erteilung der Entlastung an den Generalsekretär des Rates für das Haushaltsj
ahr 2012 a ...[+++]us den in seiner Entschließung vom 3. April 2014 dargelegten Gründen aufschob;