Im Zivilrecht (Artikel 1477-1479 Zivilgesetzbuch) beschränken sich die Folgen des gesetzlichen
Zusammenwohnens auf einige Regeln aus dem primären ehelichen Güterstand, die analog für anwendbar erklärt w
urden und mit denen eine primäre Regelung des gesetzlichen Zusammenwohnens eingeführt wurde, um ein Mindestmaß an Solidarität zwischen den Partnern zu fördern, und auf
einige Regeln bezüglich der Güter der Partner, damit vermögensrechtliche und finanzielle Fragen auf pragmatische Weise geregelt
...[+++]werden.