Ich sehe selbst bei den Top-Juristen hier im Plenum oder bei denen, die sich dafür halten, dass sie nicht wissen, dass die Berichterstatterin das Recht hat, zwei Minuten eine Erklärung abzugeben, wenn über diesen Bericht im Plenum nicht diskutiert wurde. Deswegen hat die Kollegin Roure dieses Recht.
Ich sehe selbst bei den Top-Juristen hier im Plenum oder bei denen, die sich dafür halten, dass sie nicht wissen, dass die Berichterstatterin das Recht hat, zwei Minuten eine Erklärung abzugeben, wenn über diesen Bericht im Plenum nicht diskutiert wurde. Deswegen hat die Kollegin Roure dieses Recht.