Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass die konsolidierte Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht sowohl die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres als auch die finanzielle Lage zum 31. Dezember 2000 zuverlässig widerspiegelt, er ist aber weiterhin darüber besorgt, dass n
och immer dieselben Fehler und Unzulänglichkeiten auftreten, die den Rechnungshof veranlasst haben, hier Vorbehalte anzumelden, insbesondere hinsichtlich der Informationen über Vorschuss- und Abschlagszahlungen, der Überbewertung der fortbestehenden Mittelbindungen, der "außerbilanzmäßigen" Verpflichtungen, die den rechtlichen Verpflichtungen entsprechen, für die es nic
...[+++]ht die erforderliche Mittelbindung gegeben hat, und des Fehlens von Mittelbindungen.