Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die ihren Jahresurlaub von 2013 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1. Januar 2014 bis einschließlich 31. März 2014) nicht vor dem 1. April 2014 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2015 übertragen können.
Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die ihren Jahresurlaub von 2013 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1. Januar 2014 bis einschließlich 31. März 2014) nicht vor dem 1. April 2014 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2015 übertragen können.