Art. 2 - In Artikel 7/1 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras, eingefügt durch das Gesetz vom 12. November 2009, werden im ersten Satz zwischen dem Wort " Menschenansammlungen" und den Wörtern " auf mobile" die Wörter " sowie für die automatische Nummernschilderkennung" eingefügt.
Art. 2 - In Artikel 7/1 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. März 2007 zur Regelung der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras, eingefügt durch das Gesetz vom 12. November 2009, werden im ersten Satz zwischen dem Wort " Menschenansammlungen" und den Wörtern " auf mobile" die Wörter " sowie für die automatische Nummernschilderkennung" eingefügt.