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Verordnet eine Kur- oder Erholungsaufenthalt

Übersetzung für "eine 3 1 4 optionsanleihe " (Französisch → Deutsch) :

TERMINOLOGIE
> parfois: obligation à option (circ. IFD 6, du 15 décembre 1992, pt 8, p. 7) (-> une obligation à option offrant un coupon annuel de 3 1/4 % [eine 3 1/4 % Optionsanleihe] [circ. IFD 6, du 15 décembre 1992, annexe, exemple chiffré no 8])

Optionsanleihe


cure (ex.: Le médecin ordonne une cure ou un séjour de convalescence [verordnet eine Kur- oder Erholungsaufenthalt] [art. 16 O du DFF du 17 février 1960 concernant le Service médical de l'administration générale de la Confédération]) (circ. IFD 9, du 3 décembre 1993, pt 2.1, p. 3)

Kuraufenthalt


apport en nature (art. 9, 2e al., OT) (art. 651, 2e al., pt 10, CO) (Stockar/Imbach 1985, pt 27, p. 65) (Le Mois 9/91, p. 9) (bulletin CS 3-4/93, p. 17) (ex.: La société porte au bilan un apport en nature pour sa valeur réelle [die Gesellschaft bilanziert eine Sacheinlage mit dem wirklichen Wert]. [Archives 41, 49 et RDAF 1973, 252])

Sacheinlage
IN-CONTEXT TRANSLATIONS
Ein solches Vorgehen ist nur dann zulässig, wenn Gefahr besteht, dass das betreffende Kind an der Schule zurückgelassen wird, oder wenn seine Eltern es nicht mehr zu Hause in Empfang nehmen können, weil sie von der Polizei festgenommen worden sind.

Wenn dies nicht möglich ist und aus den gesammelten Informationen hervorgeht, dass das betreffende Kind nicht ausreichend Deutsch, Französisch beziehungsweise Niederländisch oder gegebenenfalls Englisch beherrscht, versucht der Polizeidienst, einen Dolmetscher hinzuzuziehen.


30 NOVEMBRE 1998. - Loi organique des services de renseignement et de sécurité. - Traduction allemande. - Erratum Au Moniteur belge n° 199 du 12 octobre 2000, deuxième édition, page 34587, il y a lieu d'apporter la correction suivante : A l'article 26, alinéa 1, dans le texte allemand, lire "ein Fahrzeug oder anderes Transportmittel, das sich im Verkehr befindet oder auf öffentlicher Straße oder an öffentlich zugänglichen Orten parkt," au lieu de "ein auf öffentlicher Straße oder an öffentlich zugänglichen Orten fahrendes oder parkendes Fahrzeug oder jedes andere Transportmittel".

30. NOVEMBER 1998 - Grundlagengesetz über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste - Deutsche Übersetzung - Erratum Im Belgischen Staatsblatt Nr. 199 vom 12. Oktober 2000, zweite Ausgabe, Seite 34587, muss folgende Korrektur angebracht werden: In Artikel 26 Absatz 1 ist anstelle von "ein auf öffentlicher Straße oder an öffentlich zugänglichen Orten fahrendes oder parkendes Fahrzeug oder jedes andere Transportmittel" "ein Fahrzeug oder anderes Transportmittel, das sich im Verkehr befindet oder auf öffentlicher Straße oder an öffentlich zugänglichen Orten parkt," zu lesen.


A l'article 4 dans le texte allemand, lire " Erklärt der Verfassungsgerichtshof ganz oder teilweise ein Dekret oder eine Regel, erwähnt in Artikel 134 der Verfassung, das/die gemäß Artikel 92bis/1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen angenommen wurde, für nichtig, erklärt er auch die gleichzeitig angenommenen entsprechenden Bestimmungen des Dekrets beziehungsweise der Dekrete oder der Regel beziehungsweise der Regeln, die in Artikel 134 der Verfassung erwähnt sind, für nichtig" . au lieu de " Annulliert der Verfassungsgerichtshof ganz oder teilweise ein Dekret oder eine ...[+++]

In Artikel 4 ist " Erklärt der Verfassungsgerichtshof ganz oder teilweise ein Dekret oder eine Regel, erwähnt in Artikel 134 der Verfassung, das/die gemäß Artikel 92bis/1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen angenommen wurde, für nichtig, erklärt er auch die gleichzeitig angenommenen entsprechenden Bestimmungen des Dekrets beziehungsweise der Dekrete oder der Regel beziehungsweise der Regeln, die in Artikel 134 der Verfassung erwähnt sind, für nichtig" . anstelle von " Annulliert der Verfassungsgerichtshof ganz oder teilweise ein Dekret oder eine ...[+++]


Art. 11 - Artikel 7 des Gesetzes vom 17. März 2013 zur Reform der Regelungen in Sachen Handlungsunfähigkeit und zur Einführung eines neuen, die Menschenwürde wahrenden Schutzstatus, durch den Artikel 220 des Zivilgesetzbuches abgeändert wird, wird wie folgt abgeändert:

Art. 11 - Artikel 7 des Gesetzes vom 17. März 2013 zur Reform der Regelungen in Sachen Handlungsunfähigkeit und zur Einführung eines neuen, die Menschenwürde wahrenden Schutzstatus, durch den Artikel 220 des Zivilgesetzbuches abgeändert wird, wird wie folgt abgeändert:


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2. Personen, die aufgrund des Gesetzes vom 27. Februar 1987 über die Beihilfen für Personen mit Behinderung eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens oder eine Eingliederungsbeihilfe beziehen,

2. Personen, die aufgrund des Gesetzes vom 27. Februar 1987 über die Beihilfen für Personen mit Behinderung eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens oder eine Eingliederungsbeihilfe beziehen,


Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die ihren Jahresurlaub von 2013 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1. Januar 2014 bis einschließlich 31. März 2014) nicht vor dem 1. April 2014 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2015 übertragen können.

Ich möchte zudem unterstreichen, dass die Personalmitglieder, die ihren Jahresurlaub von 2013 aufgrund eines Krankheitsurlaubs (wegen oder nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit) oder eines Mutterschaftsurlaubs während des Zeitraums der Übertragung (1. Januar 2014 bis einschließlich 31. März 2014) nicht vor dem 1. April 2014 haben nehmen können, diesen Jahresurlaub bis zum 1. April 2015 übertragen können.


Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 zur Schaffung der Funktion eines Ordnungshüters, zur Einrichtung eines Ordnungshüterdienstes und zur Abänderung von Artikel 119bis des neuen Gemeindegesetzes, so wie es durch das Gesetz vom 24. Juli 2008 abgeändert worden ist, insbesondere des Artikels 11;

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 zur Schaffung der Funktion eines Ordnungshüters, zur Einrichtung eines Ordnungshüterdienstes und zur Abänderung von Artikel 119bis des neuen Gemeindegesetzes, so wie es durch das Gesetz vom 24. Juli 2008 abgeändert worden ist, insbesondere des Artikels 11;




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eine 3 1 4 optionsanleihe ->

Date index: 2022-06-21
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