Nachstehend werden zwei Formeln aufgeführt: Im Bereich der Haushaltsausführung Rückgriff auf die beratenden Ausschüsse, was die Unabhängigkeit der Kommission gewährleisten würde, wobei diese weiterhin verpflichtet wird, d
ie legislativen und budgetären Ermächtigungsbeschlüsse zu beachten; der Rückgriff auf einen neuartigen Ausschuß, dessen Beschlüsse im Einver
nehmen zwischen der exekutiven/legislativen Behörde, dem Rat, und der exekutiven/Haushaltsbehörde, der Kommission, gefaßt würden, wobei diese somit die Befugnis hätte, die Verant
...[+++]wortung für den Beschluß zu übernehmen oder den Beschluß abzulehnen, für die sie im Rahmen der Entlastung vor dem Parlament verantwortlich ist.