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Mit der Erfuellung der Einlagepflicht

Übersetzung für "mit der erfuellung der einlagepflicht " (Französisch → Deutsch) :

TERMINOLOGIE
droit de l'actionnaire (ex.: Les droits de l'actionnaire naissent au moment de la libération de l'apport [die Aktionaersrechte entstehen mit der Erfuellung der Einlagepflicht]. [art. 653e, 3e al., CO])

Aktionaersrecht


libération de l'apport (ex.: Les droits de l'actionnaire naissent au moment de la libération de l'apport [mit der Erfuellung der Einlagepflicht]. [art. 653e, 3e al., CO]) (Stockar/Imbach 1994, 3e partie, pt 37)

Erfuellung der Einlagepflicht


être en demeure (-> ex. 1: Le débiteur du droit est en demeure pour le paiement [der Zahlungspflichtige ist mit der Zahlung der Abgabe in Verzug]. [art. 43, 1er al., let. c, LT]) (-> ex. 2: Le débiteur de l'impôt est en demeure pour le paiement [der Zahlungspflichtige ist mit der Zahlung der Steuer in Verzug]. [art. 47, 1er al., let. c, LIA])

In Verzug sein
IN-CONTEXT TRANSLATIONS
21 JUILLET 2016. - Loi visant à instaurer un système permanent de régularisation fiscale et sociale. - Traduction allemande. - Erratum Au Moniteur belge n° 252 du 20 septembre 2016, troisième édition, page 63.484, il y a lieu d'apporter les corrections suivantes dans le texte allemand : - Entre "Von Königs wegen:" et "Der Minister der Finanzen", insérer : "Der Minister der Justiz K. GEENS"; - Lire "Der Minister der Finanzen, beauftragt mit der Bekämpfung der Steuerhinterziehung" au lieu de "Der Minister der Finanzen"; - Entre "J.

21. JULI 2016 - Gesetz zur Einführung eines ständigen Systems der steuerlichen und sozialen Regularisierung - Deutsche Übersetzung - Erratum Im Belgischen Staatsblatt Nr. 252 vom 20. September 2016, dritte Ausgabe, Seite 63.484 müssen folgende Korrekturen angebracht werden: - Zwischen "Von Königs wegen:" und "Der Minister der Finanzen" ist Folgendes einzufügen: "Der Minister der Justiz K. GEENS". - Anstelle von "Der Minister der Finanzen" ist "Der Minister der Finanzen, beauftragt mit der Bekämpfung der Steuerhinterziehung" zu lesen.


VAN OVERTVELDT" et "Mit dem Staatssiegel versehen:", insérer : "Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB W. BORSUS".

- Zwischen "J. VAN OVERTVELDT" und "Mit dem Staatssiegel versehen:" ist Folgendes einzufügen: "Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB W. BORSUS".


BORSUS Anlage Pour la consultation du tableau, voir image Gesehen, um dem Erlass vom 26. Mai 2016 über das Logo, mit dem Handwerker ihre Eigenschaft als Handwerker bekannt machen können, beigefügt zu werden Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB W. BORSUS

BORSUS Anlage Nachschlagen tabelle : siehe Bild Gesehen, um dem Erlass vom 26. Mai 2016 über das Logo, mit dem Handwerker ihre Eigenschaft als Handwerker bekannt machen können, beigefügt zu werden Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB W. BORSUS


Brüssel, den 5. September 2014 Der Minister des Innern M. WATHELET ANLAGE Pour la consultation du tableau, voir image Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass zur Festlegung des Musters der Identifizierungskarte der Beamten und Personalmitglieder, die für die Feststellung der Verstöße, die mit kommunalen Verwaltungssanktionen geahndet werden können, zuständig sind, beigefügt zu werden

Brüssel, den 5. September 2014 Der Minister des Innern M. WATHELET ANLAGE Nachschlagen tabelle : siehe Bild Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass zur Festlegung des Musters der Identifizierungskarte der Beamten und Personalmitglieder, die für die Feststellung der Verstöße, die mit kommunalen Verwaltungssanktionen geahndet werden können, zuständig sind, beigefügt zu werden


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26. DEZEMBER 2013 - Sondergesetz zur Abänderung der Sondergesetze vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen und vom 16. Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen und zur Aufhebung des Gesetzes vom 27. Dezember 1994 zur Billigung des Übereinkommens über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen, unterzeichnet zu Brüssel, den 9. Februar 1994, zwischen den Regierungen des Königreichs Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, des Königreichs Dänemark, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreichs der Niederlande und zur Einführung einer Eurovignette gemä ...[+++]

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KAPITEL 5 - Gesetz vom 27. Dezember 1994 zur Billigung des Übereinkommens über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen, unterzeichnet zu Brüssel, den 9. Februar 1994, zwischen den Regierungen des Königreichs Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, des Königreichs Dänemark, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreichs der Niederlande und zur Einführung einer Eurovignette gemäß der Richtlinie 93/89/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Oktober 1993

KAPITEL 5 - Gesetz vom 27. Dezember 1994 zur Billigung des Übereinkommens über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen, unterzeichnet zu Brüssel, den 9. Februar 1994, zwischen den Regierungen des Königreichs Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, des Königreichs Dänemark, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreichs der Niederlande und zur Einführung einer Eurovignette gemäß der Richtlinie 93/89/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Oktober 1993


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