Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 zur Schaffung der Funktion eines Ordnungshüters, zur Einrichtung eines Ordnungshüterdienstes und zur Abänderung von Artikel 119bis des neuen Gemeindegesetzes, so wie es durch das Gesetz vom 24. Juli 2008 abgeändert worden ist, insbesondere des Artikels 11;
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 zur Schaffung der Funktion eines Ordnungshüters, zur Einrichtung eines Ordnungshüterdienstes und zur Abänderung von Artikel 119bis des neuen Gemeindegesetzes, so wie es durch das Gesetz vom 24. Juli 2008 abgeändert worden ist, insbesondere des Artikels 11;