26. bedauert, dass die Empfehlungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung nicht bindend sind, was darauf zurückzuf
ühren ist, dass die allgemeine regelmäßige Überprüfung es den Staaten erlaubt zu entscheiden, welche Empfehlungen sie annehmen; stellt fest, dass in einigen Fällen, wie jenem Sri Lankas, der Prozentsatz der angenommenen Empfehlungen niedrig war; ist jedoch der Auffassung, dass nicht alle Empfehlungen nützlich oder im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte sein könnten; ist deshalb der Ansicht, dass dies deutlich macht, dass sich die allgemeine regelmäßige Überprüfung in bestimmten
...[+++] Fällen nicht als das nützlichste Instrument erweisen könnte, und betont nachdrücklich, wie wichtig – unter gleichzeitiger Beibehaltung der Ländermandate des Menschenrechtsrates – das Einbringen unabhängiger Beobachtungsmechanismen und Erkenntnisse durch nichtstaatliche Organisationen in die allgemeine regelmäßige Überprüfung ist; 26. Regrets the non-binding character of UPR recommendations, which stem
s from the right that the UPR affords States to decide which recommendations they can accept; notes that in some cases, such as that of Sri Lanka, the percentage of accepted recommendations was low; considers, however, that not all recommendations may be valuable or in line with international human rights obligations; therefore considers that this shows that the UPR may prove not to be the most useful instrument in certain cases, and highlights the importance of independent monitoring mechanisms and findings in the UPR process by NGOs while maintaining UNCHR count
...[+++]ry mandates;