16. betrachtet es als unzureichend, daß die Kommission in ihrer Begründung auf die gemeinschaftlichen Strategien gegen die Versauerung und die Klimaveränderung verweist, während in den Bereichen Verkehr und Energie keinerlei Aktionsplan zum Schutz der Artenvielfalt vorgesehen ist, und fordert folglich die Kommission auf, Aktionspläne in diesen Bereichen auszuarbeiten; stellt ferner fest, daß die Kommission nicht ausführt, auf welche Art und Weise Chemikalien und die Industrieprozesse die Artenvielfalt beeinflussen können;
16. Considers the Commission's reference to strategies for acidification and climate change as inadequate reasons for not drawing up biodiversity action plans for the transport and energy sectors and calls, therefore, on the Commission also to submit action plans for those sectors; notes, furthermore, that the Commission devotes no attention at all to the impact of chemical and industrial processes on biological diversity;