24. nimmt zur Kenntnis, dass das Gemeinsame Unternehmen im Dezember 2013 einen Verhaltenskodex für die Verhinderung und Abschwächung von Interessenkonflikten verabschiedet hat, der für die dem Privatsektor entstammenden Mitglieder des Verwaltungsrats gilt; ist besorgt darüber, dass die Annahme des entsprechenden Verhaltenskodex für Mitarbeiter und andere Akteure einschließlich Sachverständige zum Zeitpunkt der Prüfung des Hofes noch ausstand; weist darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen keine Datenbank zur Erfassung der Interessenkonflikte, Unvereinbarkeiten, Erklärungen und zugehörigen Dokumente eingerichtet hat;
24. Takes note that in December 2013 the Joint Undertaking adopted the Code of Conduct for the prevention and mitigation of conflicts of interest which is applicable to private members of the Governing Board; is concerned that the adoption of the Code of Conduct corresponding to staff members and other actors, including experts, was still pending at the time of the audit; points out that the Joint Undertaking did not develop a database to record conflicts of interest, incompatibilities, declarations and related documents;