Bei über diesem Schwellenwert liegenden Beihilfebeträgen muss der Mitgliedstaat nachweisen, dass die Beihilfe als Beitrag zur Regionalentwicklung gerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgrund der in Artikel 299 Absatz 2 EG-Vertrag genannten Faktoren anfallenden Mehrkosten steht, die durch die Beihilfe ausgeglichen werden sollen.
If an aid scheme exceeds this ceiling, the Member State must demonstrate that it is justified by its contribution to regional development and that its level is proportionate to the additional costs resulting from the factors set out to be offset in Article 299(2).