Der Grund dafür ist jedoch, dass es bei dem Verfahren, das nach der Richtlinie 2010/24 und der ihr vorangehenden Richtlinie 2008/55 einzuhalten gewesen wäre, zu Fehlern gekommen ist, und besteht nicht, wofür sich die Kommissionausspricht, in der Anwendung rechtlicher Kriterien, die auf unsubstantiierten Zweifeln beruht, dass dem Kläger bei einem Gerichtsverfahren in Griechenland ein wirksamer gerichtlicher Rechtsbehelf versagt worden wäre.
This is based on, however, defects in the procedure envisaged by Directive 2010/24, and its predecessor Directive 2008/55, rather than application of a legal test, as advocated by the Commission, predicated on unsubstantiated doubts to the effect that the plaintiff would have been denied an effective legal remedy had he instituted proceedings in Greece.