Nach österreichischem Recht wird Angehörigen des erweiterten Familienkreises keine „Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige eines EU-Bürgers“, sondern eine „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ ausgestellt, die nur für ein Jahr gültig ist (und nicht, wie in der Richtlinie vorgesehen, für fünf Jahre bzw. den vorgesehenen Zeitraum des Aufenthalts des EU-Bürgers, wenn dieser Zeitraum kürzer als fünf Jahre ist).
Under Austrian law, extended family members are not granted a “residence card for EU family members” but a Niederlassungsbewilligung-Angehöriger (residence permit) valid only for one year (and not for five years or for the envisaged period of residence of the Union citizen if this period is less than 5 years, as foreseen by the Directive).