(12) Durch einheitliche, für alle Beförderungen durch Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft geltende Haftungshöchstbeträge für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Reisegepäck sowie für Schäden, die durch Verspätung entstehen, wird sichergestellt, dass sowohl für die Fluggäste als auch für die Luftfahrtunternehmen einfache und klare Regeln gelten und dass der Fluggast erkennen kann, wann er eine zusätzliche Versicherung benötigt.
(12) Uniform liability limits for loss of, damage to, or destruction of, baggage and for damage occasioned by delay, which apply to all travel on Community carriers, will ensure simple and clear rules for both passengers and airlines and enable passengers to recognise when additional insurance is necessary.