11. drückt die Überzeugung aus, dass Vereinbarungen über die Kontrolle der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission, dem Rat, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments eine Schlüsselbedeutung haben, um ein wirksames Eingreifen in allen Fällen sicherzustellen, in denen ein Petent eine begründete Beschwerde bezüglich einer Verletzung des Gemeinschaftsrechts eingelegt hat;
11. Believes agreements on monitoring the application of Community law and close cooperation between the Commission, the Council, the European Ombudsman and the relevant committees of the European Parliament to be essential in order to ensure effective action in all cases where a petitioner has justifiably complained of an infringement of Community law;