Nach der bisherigen Gruppenfreistellungsverordnung war eine Freistellung nur möglich, wenn die zwischen Kfz-Herstellern und Händlern geschlossenen Vereinbarungen bestimmte Klauseln enthielten, die sich auf die Übertragung der Rechte und Pflichten eines Händlers auf einen anderen Händler desselben Netzes, Fristen für die Kündigung der Vereinbarung, die Dauer der Vereinbarung und Schiedsverfahren bezogen.
As a condition for exemption, the previous block exemption required certain clauses relating to the transfer of dealerships between distributors of the same network, notice periods for contract termination, contract duration and arbitration to be included in the agreements between car makers and dealers.