Das Unternehmen, die Stelle oder die Körperschaft, das/die die Vorräte für das begünstigte Unternehmen, die begünstigte Stelle oder die begünstigte Körperschaft hält, muss, soweit es sich um die gesetzlichen Befugnisse des Mitgliedstaates zur Kontrolle und Überprüfung der Existenz der Vorräte handelt, ein Unternehmen, eine Stelle oder eine Körperschaft sein, das/die der Gerichtsbarkeit des Mitgliedstaates unterliegt, in dessen Hoheitsgebiet sich die Vorräte befinden.
the undertaking, or body/entity, holding the stocks at the disposal of the beneficiary undertaking, or body/entity, must be one which is subject to the jurisdiction of the Member State on whose territory the stocks are situated insofar as the legal powers of that Member State to control and verify the existence of the stocks are concerned.