4. ist der Ansicht, dass die Selbstkontrolle zwar nicht an Bedeutung verliert, aber legislative Maßnahmen mit Mindeststandards
, die die Grundlage alternativer Streitbeilegungsmechanismen bilden, erforderlich sind, damit innerhalb der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten ein Rahmen für alternative Streitbeilegung geschaffen wird, wie das Beispiel der Richtlinie 2008/52/EG zeigt; betont, dass in jedem Rahmen sorgfältig darauf geachtet werden sollte, die Vielfalt im Bereich alternativer Streitbeilegung nicht zu begrenzen, da es keine auf alle Fälle zugeschnittene Lösung gibt, die den vielfältigen Problemen gerecht werden kann, die sich in u
...[+++]nterschiedlichen Rechtsbereichen stellen; 4. Considers that, whilst self-regulation remains important, legislative action setting out minimum standards upon which ADR schemes may be based is necessary in order to provide a framework for ADR within Member States' legal orders, as shown by the example of Directive 2008/52/EC; stresses that any such framework should be careful not to limit diversity in the field of ADR as there is no ‘one size fits all’ solution that could tackle the variety of problems that arise in different legal sectors;