(3) „geplante Investitionsvorhaben“ sind Investitionsvorhaben, für die die Bauarbeiten noch nicht aufgenommen wurden und noch keine Kapitalkosten entstanden oder noch keine Stilllegungen erfolgt sind, einschließlich Investitionsvorhaben, für die ein Erstantrag auf Genehmigung bei den zuständigen Behörden eingegangen ist, deren Hauptmerkmale (Standort, Hersteller, Bauherr, bestimmte technische und betriebsbezogene Grunddaten usw.) jedoch in ihrer Gesamtheit oder teilweise einer weiteren Überprüfung oder einer endgültigen Genehmigung durch eine zuständige Behörde unterliegen könnten.
(3) “planned investment projects” mean investment projects before construction starts and capital costs are incurred or before decommissioning is effective, including investment projects for which an initial request for authorisation has been received by the relevant authorities, but for which the major features (location, contractor, undertaking, certain basic technical and operational features, etc.) may, in whole or in part, be subject to further review or to final authorisation;