(b) Arbeitsverfahren der Behörde, in denen beschrieben wird, wie die zuständige Behörde die Einhaltung der Pflichten der Betreiber und der Eigentümer von Nichtförderanlagen im Rahmen dieser Richtlinie überprüfen und durchsetzen wird und auch wie sie Berichte über ernste Gefahren bearbeiten, bewerten und abnehmen wird, wie sie Mitteilungen über Bohrungsarbeiten bearbeiten wird und wie die Inspektionsintervalle bezüglich Maßnahmen zur Beherrschung des Risikos ernster Gefahren (auch in Bezug auf Umweltschäden) für eine bestimmte Anlage oder Tätigkeit festzulegen sind;
(b) operating procedures that describe how it will inspect and enforce the execution of the duties of operators and owners of non-production installations under this Directive, including how it will handle, assess and accept reports on major hazards, handle well notifications and how the intervals between inspection of major hazard risk control measures, including to the environment, for a given installation or activity are to be determined;