5. erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten gemäß Eigenmittelverordnung verpflichtet sind, die festgestellt
en Abgaben in die A-Buchführung aufzunehmen und abzüglich der Erhebungskosten im zweiten Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Anspruch festgestellt wurde, der Kommission bereitzustellen; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten lediglich Abgabenbeträge, die nicht entrichtet wurden, für die keine Sicherheit geleistet wurde oder die angefochten werden, in der B-Buchführung erfassen dürfen; ist besorgt über die Feststellung des Hofes, dass in Deutschland, Spanien, Frankreich, Belgien und Ungarn Ansprüche zu nicht erledigten V
...[+++]ersandvorgängen in der B-Buchführung erfasst wurden, obwohl für diese eine Sicherheit geleistet worden war; stellt fest, dass die Verwaltungspraxis in einigen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die B-Buchführung fragwürdig ist; 5. Recalls that under the Own Resources Regulation Member States are obliged to e
nter duties established in the A account and make them available to the Commission in the second month following the month in which the entitlement was established, less collection costs; notes that, as an exception, Member States may enter duties which remain unpaid, unsecured or under appeal in the B account; is worried by the Court's finding that in Germany, Spain, France, Belgium and Hungary duties on non-completed transits were entered in the B accounts although they were covered by guarantees; notes that in some Member States, administrative practic
...[+++]e with regard to the B accounts is questionable;